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01.02.2012
EU verabschiedet strengere Vorschrift für Biozide

Schärfere Bedingungen für den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Bioziden) gelten künftig in der Europäischen Union (EU). Diese verhindern jedoch nicht, dass Rehwild und Hasen weiterhin vergiftet werden können.

 

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Gift gegen Ratten tötet auch Hasen und Rehwild. Foto: Jürgen Weber

In Straßburg hat das Europaparlament kürzlich ein neues Gesetz für den Umgang mit Schädlingsbekämpfungs-
mitteln verabschiedet. Besonders schädliche Stoffe, die Krebs erregen, Erbgut schädigen oder die Fortpflanzung beeinträchtigen, sollen grundsätzlich verboten werden. Allerdings: Stoffe wie beispielsweise Rattengift, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen, können nach Genehmigung der Kommission weiterhin verwendet werden. Das bedeutet, dass nach wie vor für Rehe und Hasen tödlich wirkendes Rattengift eingesetzt werden kann (siehe Beitrag "Rehe in Rumänien vergiftet"). Das Gesetz wird zwischen 2013 und 2020 stufenweise in Kraft treten.
sd  

 



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