CITES-Einfuhrbescheinigungen
Für Ihre CITES-Genehmigungen finden Sie hier zwei Möglichkeiten: Den Link zum Online-Formular beim BfN und die Vordrucke zum Herunterladen (pdf-Format).
Hansgeorg Arndt
Online-Antrag einer CITES-Genehmigung Der Antrag wird dann beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) direkt weiter bearbeitet.
Schriftlicher Antrag einer CITES-Genehmigung
Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) Konstantinstraße 110 53179 Bonn
Sie können die Vordrucke direkt ausdrucken oder herunterladen. Für das Betrachten der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie kostenlos herunterladen bei www.adobe.com. Die Genehmigungsformulare werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung gestellt und Ihnen gemeinsam mit den Kosten für die Erteilung der Genehmigung berechnet.
Auf dem Vordruck Nr. 221 können Sie eine Position und auf dem Vordruck Nr. 222 zusätzlich bis zu drei verschiedene Positionen beantragen. Bei Beantragung von mehr als einer Position werden die beiden Genehmigungsformulare vom BfN mit einem Siegel verbunden und ergeben eine Genehmigung.
Bitte beachten Sie, dass pro Genehmigung maximal eine Anlage genutzt werden darf, d.h., für mehr als 4 verschiedene Positionen müssen Sie zusätzliche Anträge stellen (Position 5 auf dem Vordruck 221, Positionen 6 bis 8 auf dem Vordruck 222 u.s.w.).
Wenn alle Angaben, die in den Feldern 8 und 11 bis 22 des Antrages gefordert werden, übereinstimmen, können Sie mehrere Exemplare in der Mengenangabe zusammen fassen. (Bundesamt für Naturschutz)
Hansgeorg Arndt
|