Schweizer Vierläufer müssen an die Leine

1004


Leine
Foto: fotolia.com
 

19.02.2014

Das wird kein Aprilscherz: Im Kanton Luzern tritt ein revidiertes Jagdrecht in Kraft. Vom 1. April bis 31. Juli müssen Vierläufer künftig im Wald und am Waldrand an die Leine.

 

Das Gesetz wurde zum Schutz von Wildtieren während der Hauptsetz- und Brutzeit erlassen. Gefährdungen und Störungen sollen so vermieden werden. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Dienst-, Herdenschutz- sowie Jagdhunde. Luzern ist nicht der einzige Kanton, der auf diese Weise sein Wild schützt. Auch der Kanton Basel-Land schreibt in dieser Zeit das Führen an der Leine vor.
 
 
dmk
 

 

» zurück zur Übersicht „News“

 

ANZEIGEAboangebot