Italien: Sonderregelung für Südtirol und Trentino

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05.02.2016

Während im übrigen Italien ausschließlich die Regierung für die Festlegung der jagdbaren Arten zuständig bleibt, sollen Südtirol und Trentino fortan eine Sonderregelung erhalten.

 

Eine am Mittwoch (3. Februar 2016) verabschiedete neue Durchführungsbestimmung sieht vor, dass den autonomen Provinzen von Bozen und Trient die Zuständigkeit eingeräumt wird, die jagdbaren Tierarten selbst festzulegen, sofern ein positives Gutachten des ISPRA sowie des Landwirtschaftsministeriums und das Einvernehmen des Umweltministeriums vorliegt.
 
„Natürlich kann diese Sonderregelung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine stichhaltige wissenschaftliche Begründung vorliegt, bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (z.B. Überpopulation an Murmeltieren) und Auflagen eingehalten werden“, so der Parlamentarier Karl Zeller in einer Mitteilung der Südtiroler Volkspartei. Die Bestimmung sei dem Ministerrat für die endgültige Annahme weitergeleitet.
 
fh
 


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